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Ablauf

Liebe Patientinnen und Patienten,

ich möchte Ihnen einen Überblick über den Ablauf der physiotherapeutischen Behandlung geben und Sie über den Abrechnungsprozess informieren, um Ihnen eine angenehme Erfahrung während Ihrer Therapie zu bieten.

Ärztliche Verordnung: Für die Inanspruchnahme meiner physiotherapeutischen Leistungen ist ein Überweisungsschein erforderlich. Diesen erhalten Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Bitte bringen Sie den Überweisungsschein zum ersten Termin mit, damit wir Ihre Behandlung beginnen können.

Bewilligung: In einigen Fällen ist eine chefärztliche Bewilligung für die Therapieserie notwendig, je nach Ihrer Krankenkasse und Verordnung. Diese Bewilligung ist wichtig, um sicherzustellen, dass Sie eine Rückerstattung eines Teils der Kosten von Ihrer Krankenkasse erhalten. Gerne übernehme ich die Formalitäten und hole bei Bedarf die Bewilligung für Sie ein. Bitte beachten Sie jedoch, dass die chefärztliche Bewilligungspflicht für physiotherapeutische Leistungen derzeit für Anspruchsberechtigte der ÖGK und BVAEB ausgesetzt ist. Anspruchsberechtigte der SVS unterliegen weiterhin der Bewilligungspflicht.

Kostenrückerstattung: Ich arbeite als Wahltherapeut, was bedeutet, dass ich Ihnen eine Honorarnote ausstelle. Diese Honorarnote ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Anschließend können Sie die Honorarnote zusammen mit dem Überweisungsschein und dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ihr Kassenanteil wird von Ihrer Krankenversicherung zurückerstattet. Gerne stehe ich Ihnen für Informationen zu den aktuellen Tarifen Ihrer Versicherungsanstalt zur Verfügung.

Zusatzversicherung: Wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, empfehle ich Ihnen, zu überprüfen, ob diese die restlichen Kosten für ambulante Leistungen abdeckt.

Es ist mir ein Anliegen, Ihnen eine qualitativ hochwertige Betreuung zu bieten und den administrativen Prozess so einfach wie möglich zu gestalten. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.

Terminabsage: Ich bitte daher darum, Termine, die Sie nicht einhalten können, rechtzeitig abzusagen – spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin. Dies gibt mir die Möglichkeit, den Termin anderen PatientInnen anzubieten.

Falls eine Stornierung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt und der Termin nicht wahrgenommen wird, sehe ich mich leider gezwungen, die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung zu stellen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass diese Maßnahme notwendig ist, um den reibungslosen Ablauf meiner Termine sicherzustellen und allen Patienten eine faire Möglichkeit zur Terminvereinbarung zu bieten.

Erste Einheit: In der ersten Einheit geht es darum, ein gutes und ganzheitliches Bild über die jeweilige Symptomatik zu bekommen, deshalb wäre es wichtig, neben der ärztlichen Überweisung, auch diverse Befunde mitzubringen. Zudem wird empfohlen in sportlicher Kleidung und mit Handtuch zu erscheinen - ich freue mich auf Ihr kommen!

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